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  • Posted Nov 16 2016

Kinderbetreuung bis 4000€ jährlich steuerlich absetzbar

Kinderbetreuung bis zu einem Betrag von 4000€ ist steuerlich absetzbar. Kinderbetreuung kann dabei bei den Sonderausgaben in der Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.  


Trotz Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und Ausbau der Kinderbetreuung müssen viele Eltern immernoch auf private Kinderbetreuung zurückgreifen, um ihren Alltag zu meistern. Seit 2012 schon hinterfragt das Finanzamt die Gründe, warum eine Kinderbetreuung notwendig ist, nicht mehr. Seitdem können Eltern Kinderbetreuungskosten bei den Sonderausgaben steuerlich geltend machen.  

Zwei Drittel der jährlich anfallenden Kosten für Kinderbetreuung bis zu einem Höchstbetrag von 4000 € jährlich können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die zu betreuenden Kinder müssen dabei unter 14 Jahre alt sein.  



Es gibt zwei weitere Konditionen: Eltern müssen die Aufwendungen nachweisen können, zum Beispiel durch Rechnungen oder Buchungen. Des weiteren dürfen die Kosten für die Kinderbetreuung nicht in bar bezahlt werden, sondern müssen von einem Bankkonto (oder einem anderem Online Konto) auf ein anderes überwiesen werden.  

Dies kann auch als staatlicher Versuch gewertet werden, gegen Schwarzarbeit im Bereich Kinderbetreuung entgegen zu wirken und die Nutzung "legaler" Kinderbetreuung zu belohnen.  


Unsere Babysitter


By Sonja Uhl

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